Umweltschutz fängt vor unserer Haustür an. Bereits heute ist Nachhaltigkeit ein selbstverständlicher Grundsatz gemeindlicher Anschaffungen und Aktivitäten. Dazu gehört auch ein gewissenhafter Umgang mit unseren Ressourcen. Wir setzen uns dafür ein, dass jede gemeindliche Maßnahme auf ihre Umweltverträglichkeit überprüft wird und die Gemeinde somit ihrer Vorbildfunktion gerecht wird.
Randstreifen von Bächen sollen von landwirtschaftlicher Nutzung freigehalten werden. Die Gemeinde soll nach Möglichkeit diese Flächen erwerben. Bäche, die kanalisiert wurden, sollen – wo immer möglich – renaturiert werden. Diese Maßnahmen sind im Rahmen des bestehenden Gewässerentwicklungskonzeptes förderfähig und dienen dem Hochwasserschutz.
Die Gemeinde soll mit Flächen bei der Ausweisung von Gewerbe- und Wohngebieten, aber auch beim Aus- und Neubau von Straßen sparsam umgehen. Die Gemeinde soll weiterhin regelmäßig überprüfen, ob Verbesserungen bei Energieverbrauch oder Energieeffizienz möglich sind oder, ob neue Förderprogramme verfügbar sind, um eigene Gebäude oder Anlagen zu verbessern. Mit der gewonnenen Expertise sollen die Mitbürgerinnen und Mitbürger bei Antrag und Auswahl von Förderprogrammen unterstützt werden.
Die klimatische Funktion des Bodens als Wärme- und Wasserspeicher muss erhalten werden. Dies bedeutet, dass Alternativen zur Befestigung von Wegen und Plätzen gewählt werden, um Grünflächen zu erhalten, statt zu versiegeln. Die Trinkwasserversorgung muss Vorrang vor allen anderen Nutzungen haben.
Die Mahd, Bepflanzung und Düngung von gemeindlichen Flächen sowie von gepachteten oder verpachteten Flächen soll nach ökologischen Gesichtspunkten erfolgen. Der Einsatz von Insektiziden und Pestiziden ist generell zu vermeiden und darf nur im Ausnahmefall bei entsprechender Indikation erfolgen. Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, Ausbringung von Klärschlamm oder Gärresten darf auf gemeindlichen Flächen nicht erfolgen.