Die Maßnahmen aus dem laufenden ISEK Verfahren, wie z.B. eine Umgestaltung/ Aufwertung des Bahnhofsvorplatzes, Verbesserung des Ortsgrüns und Schaffung von Plätzen und Aufenthaltsbereichen sollen zügig angepackt werden. Entsprechende Maßnahmen in den Ortsteilen nach Vorgabe das ILEK Verfahren sind ebenfalls zeitnah anzugehen.
Zur Dokumentation des aktuellen Zustands und als Entscheidungsgrundlage für etwaige Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten, fordern wir die Erstellung eines Wege- und Fahrbahnkatasters sowie eines Brückenkatasters.
Die Eigentümer/innen voll erschlossener, baureifer Grundstücke sollen zur Bebauung oder zum Verkauf angehalten werden. Gemeindliche Grundstücke sollen, wie bisher, nur mit Bauverpflichtung verkauft werden. Die Freilegung von Grundstücken innerorts soll gefördert werden.
Bebauungspläne sollen künftig so gestaltet werden, dass möglichst wenig Erdaushub auf eine Deponie gebracht werden muss. In neue Bebauungspläne sollen generell Vorschriften zur Verwendung von Regenwasser aufgenommen werden (z.B. Errichtung von Zisternen und Brauchwasser-Anlagen, Versickerung auf dem Grundstück). So wird weniger Trinkwasser verbraucht und weniger Abwasser muss in der Kläranlage aufbereitet werden.
Ebenso ist es erforderlich, die bestehenden Abwasserversorgungsanlagen weiter zu sanieren, um sicherzustellen, dass keine Umweltbeeinträchtigung erfolgt.
Eine gemeindliche Förderung von Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen ist wünschenswert.